Häufige Fragen

und Antworten zu unserer energieeffizienten Haustechnik

 

 

In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Antworten rund um moderne Haustechnik aus dem Allgäu. Ob Solarenergie, effiziente Heizsysteme, Badgestaltung oder Elektrotechnik – als Energieexperten bündeln wir unser Wissen für Sie. So erhalten Sie schnell und unkompliziert hilfreiche Informationen zu den Themen, die unsere Kunden am meisten bewegen.

Allgemein

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Solche Dokumente, Formulare, Anträge finden Sie in unserem Downloadbereich.

Solar

Solar

Schätzen Sie mit dem Unabhängigkeits­rechner der HTW Berlin ganz ein­fach Ih­ren Autarkie­grad ab, der von der Größe der PV-­Anlage und des Strom­spei­chers ab­hängt.

Der Solarisator der HTW Berlin betrachtet zusätzlich Wärmepumpe, Elektroauto, verschiedene Stromverbräuche, Dachausrichtung u.v.m.

Bitte beachten Sie, dass weitere Faktoren den Autarkiegrad negativ wie positiv beeinflussen können. Die Rechner ersetzen keine Beratung durch Fachplanende.

Die gute Nachricht schon mal vorweg: Wir bieten für dieses Szenario als Lösung eine intelligente Wallbox an.

Die optimale Ladestation für elektrische Firmenfahrzeuge zum Laden im privaten Bereich. Mit ihr lässt sich der zuhause getankte Strom einfach, schnell und korrekt mit dem Arbeitgeber abrechnen.

Ein paar Features der intelligenten Wallbox:

  • Gewährleistet sicheres und zuverlässiges Laden Ihres Fahrzeugs
  • Ermöglicht Ladevorgänge mit einer Leistung von bis zu 11 kW
  • Die Ladestation verfügt über ein Typ 2-Ladekabel
  • 4 Jahre Gewährleistung auf die Wallbox

 

Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Wir haben hierzu einen informativen Wissensbeitrag verfasst, der die Thematik lesefreundlich zusammenfasst.

Hier gehts zum Artikel: "Solarspitzengesetz / Gesetzliche Smart-Meter-Pflicht / Kooperation mit inexogy"

Wir empfehlen Ihnen ergänzend unseren Artikel: "Trotz Solarspitzengesetz: Warum sich Photovoltaik 2025 weiterhin lohnt"

Besitze ich überhaupt eine Ü20-PV-Anlage?

Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, bezeichnet man von Ü20-Anlagen.

Um was geht es? Das WESENTLICHE in Kürze:

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde Ende 2020 durch den Bundestag um Regelungen für Ü20-Anlagen ergänzt, welche bis Ende 2027 befristet sind.
  • Trotz der EEG-Förderung muss der Netzbetreiber nach wie vor den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung basierend auf dem Börsenstrompreis bezahlen. Im Jahr 2021 betrug diese rund 7,5 Cent pro Kilowattstunde, für 2022 werden etwa 20 Cent pro Kilowattstunde erwartet.
  • Wenn Sie nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an Ihrer Photovoltaikanlage ändern, erhalten Sie automatisch die Anschlussvergütung.
  • Alternativ können Sie Ihre Ü20-PV-Anlage auch auf Eigenverbrauch umstellen und den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Es ist jedoch wichtig, im Einzelfall zu prüfen, ob sich dies lohnt, da damit Aufwand und Kosten verbunden sind.
  • Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie die Anlage weiterbetreiben, sollten Sie einen Fachbetrieb hinzuziehen, der die mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaikanlage detailliert überprüft.

Empfehlung ANLAGENCHECK:

  • Falls Sie planen, Ihre Ü20-Anlage weiterhin zu betreiben und seit geraumer Zeit keine sicherheitstechnische Überprüfung vorgenommen wurde, sollten Sie dies jetzt unbedingt tun.
  • Die Ergebnisse des Checks sollten Ihnen Aufschluss darüber geben,
    • wie sicher und leistungsfähig Ihre Photovoltaikanlage noch ist,
    • und ob es sich lohnt, den erzeugten Strom vollständig einzuspeisen oder auf Eigenversorgung umzustellen?
    • Es könnte auch sinnvoll sein, die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen, um erneut EEG-Förderung in Anspruch zu nehmen?
  • Die Sicherheit und der Schutz vor Gefahren durch eine Photovoltaikanlage liegen in der Verantwortung des Betreibers. Um im Falle von Schäden keine Verantwortung für Versäumnisse zu tragen, ist es erforderlich, dass ein Fachbetrieb in regelmäßigen Abständen dokumentiert, dass dieAnlage geprüft und kontrolliert wurde.

Weitere Infos und eine Beauftragungsmöglichkeit zur Umstellung auf Eigenverbrauch finden Sie in unserem PDF "Ü20-PV-Anlage Umstellung auf Eigenverbrauch Leitfaden / Auftrag" in unserem Downloadbereich auf dieser Seite.

Lesen Sie auch unseren Wissensbeitrag "Nach 20 Jahren läuft EEG-Förderung von PV-Anlagen aus. Was nun?".

Die 70-%-Regelung bei Photovoltaikanlagen war eine Vorgabe im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die den maximalen Einspeiseanteil von PV-Anlagen ins öffentliche Netz begrenzte.

Was besagt die 70 %-Regel?

Für PV-Anlagen bis 25 kWp galt: Die Einspeiseleistung ins öffentliche Stromnetz durfte 70 % der installierten Generatorleistung (kWp) nicht überschreiten.
Beispiel: Eine 10 kWp-Anlage durfte maximal 7 kW ins Netz einspeisen – unabhängig davon, wie viel die Anlage tatsächlich produzieren konnte.

Ziel der Regelung

Die 70-%-Begrenzung sollte Netzüberlastungen vermeiden, insbesondere in Gegenden mit vielen PV-Anlagen. Sie beruhte auf der Annahme, dass Spitzenleistungen nur selten auftreten und der Großteil des Solarstroms trotzdem nutzbar bleibt (z. B. für Eigenverbrauch).

Änderungen der Regelung

Ab 2023 gab es entscheidende Änderungen:

  • Seit Januar 2023 entfällt die 70-%-Regelung für neue Anlagen bis 25 kWp.
  • Ebenfalls entfällt die Regelung für Bestandsanlagen bis 7 KWp.

Das bedeutet: Neue und bestehende kleinere PV-Anlagen dürfen nun ihre volle Leistung ins Netz einspeisen.

Für unsere Kunden nehmen wir gerne die entsprechende Änderung (kostenpflichtig) an Ihrem Wechselrichter vor.

Sie finden unseren PDF-Leitfaden / -Antrag in unserem Downloadbereich.

 

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales Register, das Informationen über die Stromerzeugung, -verteilung und -nutzung in Deutschland enthält. Es wurde im Rahmen der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) eingerichtet, um den Überblick über die verschiedenen Anlagen und Akteure im Energiesektor zu erleichtern und die Abwicklung von Förderungen und Abrechnungen zu verbessern.

Im MaStR werden alle Stromerzeugungsanlagen, Stromspeicher, Stromverteilernetzbetreiber sowie Stromlieferanten erfasst. Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen im MaStR zu registrieren und ihre Daten regelmäßig zu aktualisieren. Zu den erfassten Informationen gehören unter anderem die technischen Daten der Anlagen, die installierte Leistung, die Art der Energieerzeugung und die Betreiberdaten.

Das MaStR dient verschiedenen Zwecken, wie der Erfassung von Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien, der Überwachung von Netzstabilität und Strombedarf sowie der Erstellung von Energiebilanzen und -prognosen. Die Daten im MaStR sind auch für Marktteilnehmer zugänglich, die beispielsweise Informationen über verfügbare Stromerzeugungskapazitäten und -preise benötigen.

Die Einrichtung des MaStR hat somit dazu beigetragen, den deutschen Energiemarkt transparenter und effizienter zu gestalten. Der Zugang zu genauen und aktuellen Daten ist von entscheidender Bedeutung für die Planung und Entwicklung von Energieinfrastruktur und die Umsetzung von Klimaschutzzielen.

In unserem Downloadbereich finden Sie dazu ein Infopaper zum Marktstammdatenregister, inkl. Links zur Website und Hilfevideos.

Hat Sie die Frage neugierig gemacht? Bestens, denn genau zu diesem Thema haben wir einen informativen Wissensartikel verfasst: "Worauf es bei Kauf und Installation einer hochwertigen PV-Anlage ankommt?".

Heizung

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Stand 12/2025 gibt es aktuell noch attraktive Förderungen zur Heizungsanierung. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fördermodule finden in unserem Downloadbereich. Weitere Informationen und Förderstellen haben wir für Sie auf der Seite zu Förderungen zusammengestellt.